Auslagen
Es können beispielsweise für die Einholung eines Grundbuchauszugs Gebühren anfallen, wenn Sie Eigentümer einer Immobilie sind. Die entstehenden Auslagen berechnen wir in der tatsächlich angefallenen Höhe. Dies gilt für sämtliche Auslagen.
Wir berechnen die Gebühren auf der Grundlage einer Honorarvereinbarung, die sich aus einer Grundgebühr, einer Pauschale je Gläubiger und eventuell anfallenden Auslagen zusammensetzen.
Die Gebühren auf einen Blick:
Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan inkl. Insolvenzantrag pauschal | 995,00 € |
Pauschale pro Gläubiger | 30,00 € |
Auslagen werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet |
Es können beispielsweise für die Einholung eines Grundbuchauszugs Gebühren anfallen, wenn Sie Eigentümer einer Immobilie sind. Die entstehenden Auslagen berechnen wir in der tatsächlich angefallenen Höhe. Dies gilt für sämtliche Auslagen.
Ja, eine Ratenzahlung ist möglich! Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, sind maximal vier Monatsraten möglich. Mit unserer Tätigkeit beginnen wir nach dem Eingang der ersten Rate. Nach dem Eingang aller Raten erstellen wir Ihren Insolvenzantrag, soweit uns bis dahin sämtliche Informationen vollständig vorliegen.